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Und der Privatdetektiv war bei folgendem Fall wieder wachsam Privatdetektiv

Und solcher Privatdetektiv war bei folgendem Fall wieder wachsam Detektei Berlin


21. Juli 2017Betrug, Privatdetektive, Fallbeispiele, Wirtschaftsdetektive Detektivbüro
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Gegen 9.45 Uhr war dem Detektiv, der zu Kunden-Überwachung in einem SB-Warenhaus eingesetzt war, ein Kunde aufgefallen

Dieser hatte verschiedene Artikel in den Einkaufswagen gelegt, ohne sich um die Preise der Waren zu kümmern. Er stellte sozusagen seinen Einkauf wahllos zusammen.Hierzu gehörte ein Radiowecker zu 139,-€, ein Kopfhörer zu 85,-€, 1 Essservice zu 139,-€, 1 Besteckkasten zu 145,-€ und ähnlich hochwertige Artikel. Der Detektiv sah sich veranlasst zu überprüfen, ob jener Kunde an solcher Kasse die gesammelten Waren sekundär zum regulären Preis bezahlen würde.
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Er konnte nur undeutlich den Zahlvorgang beobachten


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Es war lediglich noch festzustellen, dass jener Kunde mit einem 100,-€ Geldschein bezahlte. Da für den Detektiv keineswegs feststand, ob jener Kunde möglicherweise eine Zwischensumme bezahlt hatte, verfolgte er ihn.Der Kunde schob seinen Einkauf zu seinem PKW.Der Detektiv notierte das Kennzeichen des Fahrzeuges. Danach wurde eine Überprüfung der Kassenrolle vorgenommen.Es stellte sich schnell heraus, dass keine Zwischensumme gebohrt war. Die Kassiererin musste mit dem Kunden zusammengearbeitet haben. Sie wurde gestellt.Unter der Beweislast gab sie zu, mit dem Kunden gemeinsame Sache gemacht zu haben. Sie erklärte weiter, dass sie zusammen mit dem Kunden, einem Verwandten, Waren für ca. 2.000,-€ entwendet hatte. Die Polizei wurde informiert und eine Hausdurchsuchung bei beiden Leute vorgenommen.”Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft”‘Durch die Aufmerksamkeit des Detektivs wurde in einem Lübecker Warenhaus folgender F all aufgedeckt: Ein Mitarbeiter dieser Autozubehör Abteilung, dieser als stellvertretender Abteilungsleiter, eine besondere Vertrauensstellung genoss, war aufgefallen, da er ein Autoradiogerät zur Umtauschkasse brachte.
Er wollte sich den Betrag von 498,-€ ausbezahlen lassen

Der Mitarbeiter konnte keinen Kassenbon vorweisen. Ihm wurde dennoch, wie das in SB-Warenhäusern so ist, arglos jener Betrag ausbezahlt. Da der Privatdetektiv wusste, dass der Mitarbeiter kein eigenes Auto besaß, wurde eine genauere Überprüfung vorgenommen. Die Personalkaufliste wurde durchgesehen und festgestellt, dass solcher Mitarbeiter kein Gerät eingekauft hatte.Der Angestellte wurde zur Sache befragt. Es stellte sich heraus, dass er das Gerät als Geschenk eines Lieferanten verewigen hatte. Das Gerät hat der Vertreter von dieser angelieferten Ware entnommen, sodass ein Schaden, zumindest in Höhe des Einkaufspreises entstanden wäre.Durch die Rückgabe des Gerätes an solcher Umtauschkasse, ist ein Schaden von 498,-€ entstanden. Weiter wurde festgestellt, dass solcher Mitarbeiter als Gegenleistung, für.10.000,-€ Autoradiogeräte eingekauft hatte, obwohl ein Beistellungstop zuvor angeordnet war.Wie wären die weiteren

Detektei München - Folgen für das SB-Warenhaus?



Der Überbestand an Autoradiogeräten müsste ja in Kürze abgebaut werden. Um dies zu erreichen, müssten die Geräte weit unter Preis, zum Verkauf angeboten werden. Eine Preisabschrift erfolgt dann in der Regel nicht, da dieses in solcher Abschriften liste dokumentiert und somit auffallen würde. So entsteht aus einer kleinen Gefälligkeit, schnell ein Schaden von einigen tausend €.Diebstahlverdacht gegen Mitarbeiter welche Gegebenheit besteht, einen Diebstahl verdacht gegen Mitarbeiter zu entkräften oder zu beweisen?
Hier gibt es die Möglichkeit solcher Einschleusung des Detektivs in den Mitarbeiterkreis

Der Ermittler arbeitet dann unerkannt im Mitarbeiterbereich mit.Eine Einschleusung dieser Art hatte in einem Großhandelscenter in Hamburg Erfolg gebracht.Für etliche tausend € waren Autoradio Geräte verschwunden. Es blieben nur die leeren Verpackungen in den Verkaufsräumen zurück. Da ein Personaldiebstahl vermutet wurde, wurde ein Privatdetektiv eingeschleust.Bereits nach vier Tagen konnte ein Kunde als Täter überführt werden. Die zuvor entwendeten Geräte konnten von dieser Polizei, bei dieser Hausdurchsuchung, vorgefunden und sichergestellt werden. Der Verdacht gegen das Personal hat sich als falsch erwiesen und wurde entkräftet.Dem Täter ist kein Weg zu weit
In einem Warenhaus in Hannover wurde bei dieser Inventur festgestellt, dass 43 Stereo-Kompaktanlagen verschwunden waren. Der Verdacht richtete sich gegen Mitarbeiter des Hauses.Zur Aufdeckung solcher Diebstähle wurde ein Privatdetektiv in den Mitarbeiterkreis solcher Belegschaft eingeschleust.Im Zeitraum von drei Wochen bildeten sich zwei Angestellte, als Haupt- verdächtige heraus. Nur sie konnten, so stellte dieser Privatdetektiv fest, für die Diebstähle infrage kommen.

Die Diebstahlzeit ließ sich eingrenzen und es erfolgte eine Beobachtung des Gebäudes



Zwei Mitarbeiter dieser Deko Abteilung brachten zwei Kompaktanlagen durch die Fenster im Obergeschoss. Sie trugen die Geräte über ein Vordach. Aus jener Höhe von ca. 4 Metern wurden die Geräte zudem Parkplatz abgeseilt. Die Täter gaben die vorangegangenen Diebstähle, dieser 43 Stereoanlagen zu. Sie hatten die Ware bereits verkauft.Anmerkung:Viele SB-Warenhäuser sind noch ungenügend organisiert. So, wie in obigem Fall, wird erst bei der Inventur festgestellt, dass 43 Geräte verschwunden sind. Es ist somit ein Schaden von ca. 25.000.-€ bis 30.000.-€ entstanden, den man vorzeitig hätte begrenzen können. Dieser Fall ist kein Einzelfall.In einem Berliner SB-Warenhaus waren fortwährend wieder die Videogeräte, manchmal 10 Stück, komplett verschwunden. Autoradiogeräte verschwanden gleichfalls im Dutzend.
Detektei Service für Arbeitgeber machte ein kurzfristig dort eingesetzter Detektiv

Detektei Hamburg - Die Warenhausleitung hätte die Verluste erst zur Inventur festgestellt.An dieser Stelle wird erneut auf das neueste Computer-Checklisten-System „at the right moment” (im richtigen Moment) hingewiesen.Dieses System erkennt Schwachpunkte niemals erst zur Inventur, sondern sofort. Gegenmaßnahmen lassen sich sofort einleiten.Schwachpunkt Warenannahme hier entscheidet sich mittlerweile früh, wie hoch ein Inventurmanko ausfällt. Es ist wohl kein Geheimnis, dass manche Fahrer und Lieferanten die Inkonsequenz, bei den Anliegerkontrollen ausnutzen und einige ein vielfaches ihres Gehaltes, durch Manipulation bzw. Unterschlagung von Waren hinzuverdienen.Können Diebe 60.000 Brote klauen?In einem Warenhaus waren wachsende Sollbestände im Brotbereich aufgefallen. Durch den Vergleich jener Bestellmengen und den Verkaufszahlen ergibt sich ein Brotbestand. Werden beide Zahlen miteinander verglichen und die vorhandene Ware berücksichtigt, ist ein wachsender Bestand auf gar keinen Fall möglich.

In Die Consulting Services der Detektei AC die Brotbestände, laut Bestelllisten um ein vielfaches höher, als der vorhandene Brotbestand in den Regalen.

Wo lagen die Ursachen?Brotdiebstahl durch Kunden ist kein bisschen möglich. Schließt man verwaltungstechnische Fehler aus, so kann es sich nur noch um eine Manipulation bei dieser Anlieferung handeln.Im Klartext:

Der Lieferant manipuliert die Lieferscheine. Zur Überprüfung wurde ein Privatdetektiv in den Warenannahmebereich eingeschleust. Es wurde bald deutlich, dass der Fahrer für die Fehlmenge von ca. 120.000,-€ verantwortlich war.

Auf den Lieferunterlagen wurden 5 Pakete Toast mit 5 Kisten Toast manipuliert.Die Fehlmenge an einem Samstag betrug 60.000,-€.Der gleiche Vorgang wiederholte sich später in einem Supermarkt in Kiel.

Auch dort wurde dieser Fahrer bei Manipulationen vom Detektiv überführt.Schlagende Argumente der Ermittler beobachtete in einem Supermarkt einem Angestellten, wie dieser aus jener Textilabteilung zwei Badehosen wegnahm und diese mit in die Lagerräume, zu seinem Arbeitsplatz, nahm.
Detektei Berlin -Bei dem Angestellten handelte es sich um den Leiter des Möbellagers


Die weiteren Beobachtungen ergaben, dass die Badehosen im Schreibtisch des Angestellten verschwanden. Als er später das Haus verlassen wollte, wurde festgestellt, dass die Badehosen verschwunden waren.Der Mitarbeiter wurde am Ausgang gestellt Er gab kein bisschen zu die Ware entwendet zu haben. Es ergab sich eine Auseinandersetzung.Die Einzelheiten dieser Situation werden nachfolgend geschildert:Bericht des Privatdetektivs:Der Angestellte St., jener zur Tatzeit stark angetrunken war, (Alkoholtest solcher Polizei, am Rande des Grenzbereichs) war niemals bereit die entwendeten Badehosen herauszugeben.Er versuchte geschickt die anwesenden Personen, wie Betriebsrat, Warenhausleiter und Detektiv davon zu überzeugen, dass er nichts entwendet habe.Im Büro solcher Geschäftsleitung nahmen die Äußerungen des Beschuldigten St., die gegen mich gerichtet waren, beleidigende Formen an.Der Angestellte St. war allerdings bereit, so bot er an, freiwillig seine Kleidung vorzuzeigen. Er wollte dadurch beweisen, dass er nichts entwendet habe.

Diese Kontrolle, dieser er sich freiwillig, im Beisein des Betriebsrates, Herrn Gi. Unterzog, brachte jedoch neue Schwierigkeiten.Herr St. versuchte die Badehosen, die ich meiner seits inzwischen unter seiner Kleidung entdeckt hatte, zu verstecken. Er gab die Ware beiläufig auf mehrfache Aufforderung in keiner Weise heraus.Ich habe daraufhin, zur Sicherung dieser entwendeten Ware, versucht ihm diese wegzunehmen.
Dies geschah, durch herunterziehen seiner bereits geöffneten Hose

(Hierzu bin soweit es mich betrifft nach § 859/860 BGB berechtigt, sofern die gestohlene Ware mitnichten freiwillig herausgegeben wird.)Aufgrund meiner Handlungsweise schlug mir der Angestellte St., mit jener Faust, kräftig auf den Kopf. Da er in Angriffsstellung vor mir stehenblieb, musste ich, um in keiner Weise weitere Schläge hinzunehmen, Zurückschlagen. Herr St. setzte sich kurz auf einen, hinter ihm stehenden Stuhl, stand jedoch sofort wieder auf den Beinen. Erneut schlug er mir mit solcher Faust auf den Kopf.Wieder musste ich, da er wütend vor mir stand, Zurückschlagen. Ein weiterer Angriff des.Angestellten St. konnte mit Mühe, durch das Einschreiten anderer Personen, unterbunden werden.Dem Beschuldigten wurden die entwendeten Badehosen weggenommen. Die Polizei wurde verständigt.Alle guten Dinge sind „Vier”!Dem Privatdetektiv war aufgefallen, dass ein Mitarbeiter eines Supermarktes vier Autoreifen durch die Eingangssperren schob. Der Mitarbeiter jener Autozubehör Abteilung gab bei jener Kontrollkraft an, er müsse die Reifen zur angrenzenden Autoservicehalle bringen.
Da dem Detektiv diese Geschichte nicht glaubhaft genug war, verfolgte er den Angestellten

Die Beobachtung des Mitarbeiters ergab, dass dieser die vier Autoreifen auf dem Parkplatz, einem Pizza-Besitzer übergab und dafür 400, 00 € entgegennahm. Der Angestellte und jener Empfänger dieser Reifen wurden gestellt.Es ergab sich, dass die Mercedes-Reifen einen tatsächlichen Wert von 720,00 € hatten. Der Mitarbeiter gab, zu diesem Reifen entwendet zu haben. Bei der Überprüfung seines PKW wurde festgestellt, dass er ebenso neue Reifen aufgezogen hatte. Er gab untergeordnet zu, diese am selben Tage, auf die gleiche Weise, entwendet zu haben.Wichtig:Derartige Warenverschiebungen sollten, wenn überhaupt erforderlich, nur mit Lieferschein möglich sein.Tests haben an solcher gleichen Schwachstelle in einem Warenhaus in Kiel ergeben, dass Kleinkrafträder an den Kontrollkräften vorbeigeschoben wurden, mit der Bemerkung, diese müssten zur Montage eines Nummern-Schildes in die Servicehalle gebracht werden. Dies wurde ohne weitere Überprüfung genehmigt.